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FAQ Häufige Fragen

Warum Wahlärztin:
WahlärztInnen haben keinen Kassenvertrag, das bedeutet: Der Wahlarzt, die Wahlärztin verrechnet die Leistungen nicht direkt mit der Krankenversicherung sondern stellt dem Patienten eine Honorarnote (Rechnung) aus. In einer Wahl- Praxis kann Ihnen der Arzt, die Ärztin mehr Zeit widmen und auf Ihre Probleme und Fragen damit auch besser eingehen. Hochqualitative Versorgung, das Eingehen auf all Ihre Fragen und verschiedene, sinnvolle und auf letzten Erkenntnissen beruhende medizinische Leistungen sind dadurch leichter möglich.

Verrechnung:
Sie erhalten eine Honorarnote (Rechnung) mit Zahlschein und können den Betrag überweisen. Nach der Bezahlung senden Sie bitte die saldierte Rechnung ( Zahlungsbestätigung)  an Ihre Krankenversicherung mit dem Ersuchen um Kostenrückerstattung. Sie erhalten einen Teil der Kosten rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenversicherung und abgerechneter Leistung unterschiedlich

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